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Die Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Krankenfahrt, wenn diese aus zwingenden medizinischen Gründen verordnet wurde. Lediglich 10% der Gesamtkosten (min. 5€ und max 10€) müssten von den Fahrgästen selbst getragen werden.

Wir haben Verträge mit allen gesetzliche Krankenkassen und rechnen diese Fahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Fahrgäste, die 

- über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ verfügen 

- und/ oder einen Pflegebescheid des Pflegegrads 3, 4 oder 5 vorweisen können 

- und/oder dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind,

müssen keinen Eigenanteil zahlen.

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Für die Fahrt benötigen Sie eine Verordnung zur Krankenbeförderung (siehe oben). Diese Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder bei Ihrer Krankenkasse.

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GENEHMIGTE FAHRTEN DER KRANKENKASSEN
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  • zum Arzt

  • zum Krankenhaus

  • zur Rehabilitation

  • zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie

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Wir raten Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, bevor Sie einen Transport bestellen.

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PRIVATFAHRTEN

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Fahrten, die nicht mit medizinischer Versorgung in Verbindung stehen, berechnen wir mit unseren jeweiligen Tarif wie z.B.

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  • Familienfeier

  • Ausflüge

  • von der Wohnung zum Altenheim und umgekert

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RUFEN SIE UNS AN! WIR INFORMIEREN UND BERATEN SIE GERNE

 ÜBER EINE SINNVOLLE UND GÜNSTIGSTE ART DES TRANSPORTS.

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