

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Krankenfahrt, wenn diese aus zwingenden medizinischen Gründen verordnet wurde. Lediglich 10% der Gesamtkosten (min. 5€ und max 10€) müssten von den Fahrgästen selbst getragen werden.
Wir haben Verträge mit allen gesetzliche Krankenkassen und rechnen diese Fahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Fahrgäste, die
- über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ verfügen
- und/ oder einen Pflegebescheid des Pflegegrads 3, 4 oder 5 vorweisen können
- und/oder dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind,
müssen keinen Eigenanteil zahlen.
Für die Fahrt benötigen Sie eine Verordnung zur Krankenbeförderung (siehe oben). Diese Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder bei Ihrer Krankenkasse.
GENEHMIGTE FAHRTEN DER KRANKENKASSEN
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zum Arzt
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zum Krankenhaus
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zur Rehabilitation
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zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie
Wir raten Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, bevor Sie einen Transport bestellen.
PRIVATFAHRTEN
Fahrten, die nicht mit medizinischer Versorgung in Verbindung stehen, berechnen wir mit unseren jeweiligen Tarif wie z.B.
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Familienfeier
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Ausflüge
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von der Wohnung zum Altenheim und umgekert
RUFEN SIE UNS AN! WIR INFORMIEREN UND BERATEN SIE GERNE
ÜBER EINE SINNVOLLE UND GÜNSTIGSTE ART DES TRANSPORTS.