

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Krankenfahrt, wenn diese aus zwingenden medizinischen Gründen verordnet wurde. Lediglich 10% der Gesamtkosten (min. 5€ und max 10€) müssten von den Fahrgästen selbst getragen werden.
Wir haben Verträge mit allen gesetzliche Krankenkassen und rechnen diese Fahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Fahrgäste, die
- über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ verfügen
- und/ oder einen Pflegebescheid des Pflegegrads 3, 4 oder 5 vorweisen können
- und/oder dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind,
müssen keinen Eigenanteil zahlen.
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Für die Fahrt benötigen Sie eine Verordnung zur Krankenbeförderung (siehe oben). Diese Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder bei Ihrer Krankenkasse.
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GENEHMIGTE FAHRTEN DER KRANKENKASSEN
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zum Arzt
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zum Krankenhaus
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zur Rehabilitation
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zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie
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Wir raten Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, bevor Sie einen Transport bestellen.
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PRIVATFAHRTEN
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Fahrten, die nicht mit medizinischer Versorgung in Verbindung stehen, berechnen wir mit unseren jeweiligen Tarif wie z.B.
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Familienfeier
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Ausflüge
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von der Wohnung zum Altenheim und umgekert
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RUFEN SIE UNS AN! WIR INFORMIEREN UND BERATEN SIE GERNE
ÜBER EINE SINNVOLLE UND GÜNSTIGSTE ART DES TRANSPORTS.
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